Es werden Auktionen nach den Vorschriften der Gewerbeordnung für Immobilientreuhänder durchgeführt.
Zuerst werden die objektspezifischen Informationen vorgetragen und die jeweils aktuellen Mindestgebote aufgerufen.
Im Anschluss daran bittet der Auktionator um die Abgabe höherer Gebote im Rahmen der von ihm im Vorfeld festgelegten und bekanntgegebenen Steigerungsraten.
Vom Ersteher ist eine Courtage an das Auktionshaus zu bezahlen. Details siehe bitte Allgemeine Versteigerungs-bedingungen.
Der Meistbietende erhält nach dreimaliger Wiederholung des Höchstgebotes, mit dem dritten Hammerschlag, den Zuschlag.
Durch Zuschlag des Auktionators in Verbindung mit der notariellen Beurkundung kommt der Kaufvertrag zustande. Der Vertrag wird in der Auktion vom Ersteher, dem Auktionator bzw. dessen Bevollmächtigten und dem Notar unterschrieben.
Grundlage jeder Auktion bilden unsere Allgemeinen Versteigerungsbedingungen, die Sie unbedingt beachten müssen und die wir Ihnen jederzeit gerne zusenden.
Es wird empfoheln die zu ersteigernde Liegenschaft unbedingt ausführlich zu besichtigen.
Gerne können Sie in unserem Sekretariat einen individuellen Besichtigungstermin vereinbaren.
Einfach anrufen: +43 1 99 71 8 71
Der Zutritt zur Auktion ist gewährleistet, das Hausrecht liegt aber ausschließlich bei den Auktionatoren, die auch von Fall zu Fall über die Teilnahme von Bietern an der Auktion entscheiden können.
Wir stehen Ihnen jederzeit vertrauensvoll und diskret zur Verfügung. Einfach Anfrage ausfüllen oder telefonisch Kontakt aufnehmen.
Wir halten fest, dass wir Ihre Daten ausschließlich für die interne Dokumentation und den Mailverkehr mit Ihnen verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Die Daten sind EDV-mäßig so gesichert, dass nur ein eingeschränkter und autorisierter Personenkreis darauf zugreifen kann. Durch ABSENDEN nehmen Sie unsere Erklärung zur Kenntnis.
Das beste Wappen in der Welt, ist der Pflug im Ackerfeld, sagt der Furchenadel.